In ruhiger und angenehmer Wohnlage von Öpfingen befindet sich dieser gepflegter Bungalow aus dem Jahr 1973 auf einem ca. 581 qm großen Grundstück. Mit einer Wohnfläche von rund 120 qm und insgesamt vier Zimmern bietet die Immobilie ein komfortables Wohnen auf einer Ebene - ideal für Familien, Paare oder auch Menschen, die das ebenerdige Wohnen schätzen.
Besonders hervorzuheben ist die attraktive Lage mit schöner Weitsicht und möglichem Alpenblick, der diesem Zuhause eine ganz besondere Atmosphäre verleiht. Große Fensterflächen sorgen für helle und freundliche Räume sowie ein angenehmes Wohngefühl.
Der Bungalow überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung mit großzügigem Wohnbereich, mehreren flexibel nutzbaren Zimmern sowie einem schönen Grundstück mit Platz zum Entspannen, Gärtnern oder für gesellige Stunden im Freien. Die vollständige Unterkellerung erweitert die Nutzungsmöglichkeiten des Hauses erheblich und schafft wertvollen Platz für Hobby, Vorrat, Technik oder individuelle Gestaltungsideen.
Die ruhige Umgebung kombiniert naturnahes Wohnen mit einer guten Anbindung an die umliegenden Städte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Ein Haus mit viel Potential, Charme und besonderem Wohngefühl - ideal für alle, die Ruhe, Freiraum und Wohnen auf einer Ebene zu schätzen wissen.
Ausstattung
- Bungalow in ruhiger Wohnlage - Wohnen auf einer Ebene - Terrasse mit schönem Gartenbereich (Alpen/Fernsicht) - helle Räume durch große Fensterflächen - vielseitige Nutzungsmöglichkeiten im Keller - Garage für 3 Autos und 2 Stellplätze davor - Zwei Bäder mit Dusche und ein Gäste WC - Alarmanlage Videoüberwachung - elektr. Rollläden im Wohnzimmer - Echtholzparkett, Linoleum, Fließen, Teppich - die Beheizung der Immobilie erfolgt über eine Gas-Zentralheizung
Lage
Die Immobilie befindet sich in angenehmer und ruhiger Wohnlage von Öpfingen. Besonders hervorzuheben ist die leicht erhöhte Lage mit schöner Fernsicht und möglichem Alpenblick, der dieser Wohnlage einen ganz besonderen Charme verleiht. Die Kombination aus Ruhe, Weitblick und guter Lebensqualität macht diesen Standort besonders attraktiv.
Öpfingen liegt im Alp-Donau-Kreis zwischen Ehingen und Ulm und verfügt über eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Schule sowie Freizeit- und Vereinsangeboten. Die umliegenden Städte und Gemeinden sind durch die gute Verkehrsanbindung schnell erreichbar.
Die naturnahe Umgebung mit Feldern, Spazier-und Radwegen bietet zudem einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Hier verbindet sich ruhiges Wohnen im Grünen mit einer gleichzeitig guten Erreichbarkeit der regionalen Zentren.
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Sonstiges
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.